SatzungPräambelDie Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN tritt für eine ökologische, soziale und demokratische Gesellschaft ein. Wir freuen uns über alle, die als Mitglieder oder an unserer Partei Interessierte, zur Entwicklung unserer Gesellschaft in diesem Sinne beitragen wollen.Toleranz im Umgang mit anderen Positionen oder Weltanschauungen sowie Basisdemokratie sind Grundpfeiler unserer Arbeit. Zur Umsetzung gemeinsamen politischen Handelns befürworten wir deshalb die Einbeziehung aller außer- parlamentarischen Kräfte, die sich für die Herbeiführung natur- und menschengerechter Lebensverhältnisse einsetzen.Die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern bleibt ein grundlegendes Anliegen unserer Partei.BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ortsverband Breisach streben den ökologisch-sozialen Umbau der Gesellschaft an. Das bedeutet u.a., dass Industrie und VerbraucherInnen zur Produktion bzw. zum Kauf umweltfreundlicher und ressourcenschonender Produkte angehalten werden.Auf dem Weg zu einer humanen und multikulturellen Gesellschaft ohne soziale und ethnische Ausgrenzung setzen wir auf eine Kultur des Teilens und der Beteiligung. Dabei beziehen wir uns uneingeschränkt auf die UN-Charta für Menschenrechte und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.Gewaltfreiheit ist ein wichtiges Ziel unserer Arbeit. Gewaltfreie Konfliktlösungen eröffnen letztendlich ein friedliches Zusammenleben der Völker weltweit.§ 1 Name, Sitz und ZusammensetzungDer Ortsverband führt den Namen „BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, Ortsverband Breisach“. Die Kurzbezeichnung lautet „GRÜNE, OV Breisach“.Der Tätigkeitsbereich umfasst die Stadt Breisach, ihr Umland und die angrenzenden französischen Departements.Der Ortsverband wird von den in seinem Tätigkeitsgebiet mit ihrem Wohnsitz ansässigen Mitgliedern gebildet. Bei mehreren Wohnsitzen kann ein Mitglied zwischen den Gebietsverbänden der Wohnsitze wählen.Der Ortsverband ist Teil des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald.§ 2 MitgliedschaftMitglied kann werden, wer einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt im Bereich der Stadt Breisach, ihrem Umland oder den angrenzenden französischen Departements hat und sich zu den Grundsätzen und dem Programm von Bündnis 90 / Die Grünen bekennt. Mit der Mitgliedschaft bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die gleichzeitige Mitgliedschaft in anderen Parteien oder die Tätigkeit oder Kandidatur in anderen Parteien oder konkurrierenden Wählervereinigungen unvereinbar, dies gilt nicht für die Wählervereinigung der ULB.Über die Aufnahme entscheidet der Kreisverband Breisgau-Hochschwarzwald nach einem schriftlichen Aufnahmeantrag.§ 3 Beendigung der MitgliedschaftDie Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss (gemäß § 4 der Satzung des Landesverbandes Baden-Württemberg), Streichung aus der Mitgliederliste oder Tod.Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand des Kreisverbandes Breisgau-Hochschwarzwald zu erklären.§ 4 Rechte und Pflichten der MitgliederJedes Mitglied hat das Recht, an der politischen Willensbildung der Partei im Rahmen von Gesetz und Satzung teilzunehmen, insbesondere durch die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts innerhalb der Partei, Teilnahme an Mitgliederversammlungen, Teilnahme an Veranstaltungen höherer Gebietsverbände und Beteiligungen an Aussprachen, Abstimmungen sowie durch Stellung von Anträgen im Rahmen der Satzung. Jedes Mitglied hat das Recht, sich mit anderen Mitgliedern in Fachgruppen eigenständig zu organisieren. Die Bildung solcher Gruppen dient der politischen Meinungsbildung innerhalb der Grünen. Sie sind nicht berechtigt, selbständig öffentliche Erklärungen für die Grünen abzugeben. Über Gründung und Zielsetzung müssen die Mitglieder informiert werden.Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Grundsätze der Partei zu vertreten, sich für ihre im Programm festgelegten Ziele einzusetzen, sowie die satzungsgemäß gefassten Beschlüsse der Parteiorgane anzuerkennen.Die Mitglieder zahlen ihren Mitgliedsbeitrag an den Kreisverband Breisgau-Hochschwarzwald.§ 5 VorstandDer Vorstand vertritt den Ortsverband nach außen.Der Vorstand besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern.Die Vorstandsmitglieder werden jeweils mit einfacher Stimmenmehrheit von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand kann eines seiner Mitglieder zum/zur SchriftführerIn bestimmen.Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre. Sie bleiben bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Eine Wiederwahl ist zulässig.Mitglieder des Vorstandes dürfen nicht in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Ortsverband oder der Ortsfraktion stehen.Die Vorstandsmitglieder sind jederzeit abwählbar. Eine Abwahl ist nur in Verbindung mit einer Neuwahl zulässig.Der Vorstand erstattet der Mitgliederversammlung jährlich Bericht über seine Tätigkeit.Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.§ 6 MitgliederversammlungDie Mitgliederversammlung ist das höchste Beschlussorgan des Ortsverbandes. Eine Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind auf Beschluss des Ortsvorstandes oder auf schriftlichen Antrag eines Zehntels der Mitglieder des Ortsverbandes unter Angabe der Tagesordnungspunkte vom Vorstand einzuberufen.Ordentliche Mitgliederversammlungen sind mit einer Frist von zwei Wochen vom Vorstand schriftlich einzuberufen. Auf Wunsch kann der Versand der Einladung auch per E-Mail erfolgen.Die Ladungsfrist kann in zwingenden, mit der Einladung bekannt zu gebenden Gründen verkürzt werden.Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von 5 der stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig.An der Mitgliederversammlung können Nichtmitglieder teilnehmen. Auf Antrag können Nichtmitglieder von der Teilnahme ausgeschlossen werden.Über die Mitgliederversammlung wird in der Regel ein Protokoll angefertigt.§ 7 BeschlussfassungStimmberechtigt sind alle Mitglieder des OrtsverbandesBeschlüsse werden in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit gefasst. Für Satzungsänderungen ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.§ 8 WahlenDie Wahlen der Vorstandsmitglieder und der Delegierten sind geheim. Bei den übrigen Wahlen kann offen abgestimmt werden, wenn sich auf Befragen kein Widerspruch erhebt. Wählen dürfen nur Personen die länger als einen Monat Mitglied sind.§ 9 Frauen und MännerWahllisten zu Kommunalwahlen sollten ausgewogen mit Frauen und Männern besetzt werden.Die auf Ortsebene zu besetzenden Gremien sollten ausgewogen mit Frauen und Männern besetzt werden.Der Ortsverband sorgt im Zusammenwirken mit den anderen betroffenen Ortsverbänden dafür, dass bei überörtlichen politischen Gremien die Mindestquotierung der grünen VertreterInnen erfüllt wird.§ 10 SchlussbestimmungDiese Satzung tritt mit dem Beschluss in der ersten Mitgliederversammlung 25.11.2009 in Kraft.Soweit diese Satzung keine Bestimmungen enthält, ist die Satzung des Kreisverbandes Breisgau-Hochschwarzwald bzw. des Landesverbandes Baden-Württemberg sinngemäß anzuwenden. Dies bezieht sich insbesondere auf die Durchführungen von Urabstimmungen, die Schiedsordnung sowie die Beitrags- und Kassenordnung. Breisach am Rhein, den 25.11.2009