Lehrstück kommunalpolitischer Peinlichkeit 17. Juli 201815. Mai 2020Stellungnahme unserer Grünen Kreistagsfraktion zur unsäglichen Diskussion über geschlechtergerechte Formulierungen.In der Sitzung des Kreistages Breisgau-Hochschwarzwald vom 16. Juli 2018, standen mehrere Änderungen der Hauptsatzung an, bei der unsere Grüne Kreistagsfraktion einen Antrag stellte, bei den Funktionsbezeichnungen die weibliche und männliche Form zu benutzen.Dies sollte mittlerweile eine Selbstverständlichkeit sein. Außerdem widerspricht die Verwendung der rein männlichen Form dem Erlass des Innenministeriums vom 10. März 1988. Dort steht ausdrücklich, dass Männer und Frauen sprachlich zu berücksichtigen sind.In Zeiten, als Frauen kein Wahlrecht und nur selten politische Funktionen innehatten, war die Verwendung der alleinigen männlichen Form üblich. Mittlerweile sind jedoch Frauen längst auch Abgeordnete, Kreisrätinnen, Gemeinderätinnen, Landrätinnen und Bürgermeisterinnen und können in den Satzungen und anderen Dokumenten sprachlich nicht ignoriert werden.Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit muss auch in der Sprache zum Ausdruck kommen. Die deutsche Grammatik kennt nun einmal die weibliche und die männliche Form auch für Funktionsbezeichnungen.Die vorgesehene Formulierung – „Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald achtet das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichheit vor dem Gesetz wie auch die Gleichstellung von Frau und Mann umfassend. Soweit in dieser Satzung Funktionsbezeichnungen in männlicher Form verwendet werden, so erfolgt dies lediglich aus Gründen der sprachlichen und rechtlichen Klarheit. Die Funktionsbezeichnungen gelten für Frauen und Männer gleichermaßen“. – ist ein Widerspruch in sich und rechtlich fragwürdig.Die in der Sitzung stattfindene Debatte über den Antrag führte dann zu einem Lehrstück kommunalpolitischer Peinlichkeit:Vorgebracht wurden Argumente wie, dass bei der männlichen Bezeichnung die Frau immer inbegriffen sei und nur mit der männlichen Form die Gleichstellung gewährleistet sei (FDP); die geschlechtergerechte Sprache ein alter Zopf sei, der für die jüngere Generation keine Rolle spiele und unsere Forderung deswegen naiv, lächerlich und peinlich sei; dass man diese Debatte vor 20 Jahren geführt habe, die „jungen Frauen“ damit kein Problem hätten und es sei kein wichtiges Thema sei – es gehe eher darum, gleiche Löhne zu fordern (CDU); oder dass der Antrag ein Ärgernis und vollkommen unnötig sei und man einen Bürokratiewust erzeugen würde (SPD).Außerdem berichtete die Landrätin, dass es in der Zeit ihres Amtsantritts die Diskussion schon einmal gegeben habe – aber „Frau Landrätin“ sei doppelt gemoppelt sei, weil es zweimal die weibliche Form ist. Es müsse auch Frau Bürgermeister oder Frau Landrat heißen, weil es eine Funktionsbezeichnung sei, die nun mal männlich sei.Die männliche Dominanz in den Parlamenten wird also mit harten Bandagen verteidigt.Unsere Kreistagsfraktion fand diese Debatte unsäglich und fühlte sich in die 70er-Jahre zurückversetzt.
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