Gesetz für mehr Artenvielfalt ist fast am Ziel

Pressemitteilung unserer Grünen Landtagsabageordneten Bärbl Mielich zur Landtagsdebatte zur Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Biene“.

Ein geplantes Gesetz zur Rettung von Bienen und Artenvielfalt nimmt im Parlament weiter Form an: Die grün-schwarze Koalition hat am Donnerstag im Landtag einen entscheidenden Schritt für mehr Natur- und Umweltschutz in Baden-Württemberg gemacht.

Nach längerer Debatte hatten sich die Landesregierung und der Trägerkreis des Volksbegehrens – von Naturschutzverbänden bis zu Landnutzungsverbänden – zur Weiterentwicklung von „Rettet die Biene“ verständigt. Jetzt wurde ein entsprechender Gesetzentwurf für mehr biologische Vielfalt am Mittwoch in den Landtag in Stuttgart eingebracht und dort von den Fraktionen umfassend diskutiert.

„Mit einem Gesetz für mehr Artenvielfalt im eigenen Garten, im öffentlichen Raum und in der Landwirtschaft sind wir auf der Zielgeraden“, sagt unsere Grüne Landtagsabgeordnete Bärbl Mielich.

„Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf stärken wir den Arten- und Naturschutz in Baden-Württemberg und setzen bundesweit Standards. Gleichzeitig schaffen wir der Landwirtschaft eine Zukunftsperspektive“, ergänzt ihr Fraktionskollege Reinhold Pix.

Wenn das Gesetz vom Landtag verabschiedet wird, wird die Natur sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum profitieren: So wird zum Beispiel im Gesetz rechtlich klargestellt, dass Schottergärten verboten sind. Die Lichtverschmutzung durch Beleuchtung im Außenbereich wird reduziert. Garten- und Parkflächen der öffentlichen Hand sollen künftig insektenfreundlich gepflegt und der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel in Privatgärten inbesonders sensiblen Gebieten untersagt werden.

Für die Landwirtschaft gilt: Der Anteil des Ökolandbaus soll bis zum Jahr 2030 auf 30 bis 40 Prozent anwachsen, auf Landesflächen wird biologischer Anbau vorgezogen. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln soll auf 40 bis 50 Prozent der Gesamtmenge reduziert werden. Ab dem 1. Januar 2022 ist der Einsatz aller Pestizide in Naturschutzgebieten verboten – mit Ausnahmeregelungen, beispielsweise für Weinbaulagen mit Trockenmauern.

Auf landeseigenen öffentlichen Grünflächen sollen zudem künftig keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel mehr eingesetzt werden. Das Land will einenlandesweiten Biotopverbund auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030 aufbauen. Außerdem werden Streuobstbestände ab einer Größe von 1.500 Quadratmetern – was etwa der Größe eines Gartens entspricht – künftig strenger geschützt.

Seit dem Start der grünen Landesregierung stehen Natur- und Artenschutz ganz oben auf der politischen Agenda: Das Land unterstützt mit dem Sonderprogramm Biologische Vielfalt (18 Millionen Euro jährlich) die Artenvielfalt. Parallel haben sich seither die biologisch bewirtschafteten Flächen im Land verdoppelt und die Mittel für Naturschutz verdreifacht.

„Auch im Haushalt haben wir die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung der Eckpunkte geschaffen“, informieren Mielich und Pix. Zusätzlich zu den regulär im Haushalt vorgesehenen Mitteln zur Stärkung des Natur- und Artenschutzes hat die Landesregierung weitere Mittel in Höhe von mehr als 60 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2020/2021 bereitgestellt. Diese Mittel dienen unter anderem dem Ausbau des Biotopverbunds, der Pflege von Streuobstbeständen, der Investitionsförderung in der Landwirtschaft, der Umsetzung des Aktionsplans „Bio aus Baden-Württemberg“ oder umfangreichen Beratungsangeboten in den Bereichen Pflanzenschutz und Ökolandbau.

Hintergrund-Info:

Nach der ersten Beratung wird der Gesetzentwurf zur „Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz“ (Drucksache 16/8272) an den Landwirtschafts- und an den Umweltausschuss überwiesen. Die Ausschüsse tagen zu dem Entwurf jeweils am 15. und 16. Juli im Landtag von Baden-Württemberg. Nachdem sich die Ausschüsse damit befasst haben, wird der Gesetzentwurf zur zweiten Lesung an das Parlament überwiesen und soll dort noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

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