Soforthilfe für kleine Unternehmen

Bis zu 30.000 Euro für Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige.

Der Landtag hat am vergangenen Donnerstag in einer Sondersitzung beschlossen, dass die Landesregierung Kredite von bis zu fünf Milliarden Euro zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen aufnehmen darf. Zusätzlich stehen 1,2 Milliarden Euro aus der Rücklage für Haushaltsrisiken bereit.

„Wir haben die Corona-Epidemie als Naturkatastrophe für Baden-Württemberg bewertet. Das gibt uns die Flexibilität von den Vorgaben der Schuldenbremse abzuweichen und jetzt die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die wirtschaftlichen Folgen der Krise frühzeitig abzufedern. Mit dem im Soforthilfeprogramm enthaltenen Härtefallfonds können Selbständige und kleine Unternehmen, die von der Coronakrise betroffen sind, schnell und unbürokratisch einen Direktzuschuss erhalten“, so unsere Landtagsabgeordnete Bärbl Mielich in einer Pressemitteilung.

„Gerade hier in der Region gibt es viele Selbstständige, Kulturschaffende sowie kleine Unternehmen, denen durch die Coronakrise ihre Einnahmen wegbrechen. Insbesondere in den kulturellen und sozialen Branchen dürfen oder können oftmals keine Rücklagen gebildet werden. Sie müssen jetzt unkompliziert ihre laufenden Kosten abdecken können, denn für sie kommen Kredite über die Hausbank oftmals zu spät. Deshalb haben wir den Weg freigemacht für Hilfen, die den dringenden und kurzfristigen Finanzbedarf abdecken.“

Darüber hinaus werden für alle Unternehmen die bereits bestehenden Darlehensprogramme als schnelle Liquiditätshilfe angepasst, die Bürgschaftsquote erhöht und ein Beteiligungsfonds eingerichtet. „Diese Maßnahmen werden in Abstimmung und Ergänzung mit den Bundesprogrammen schnell und zielgerichtet wirken“, so Bärbl Mielich MdL. „Wir lassen mit dem Sofortprogramm niemanden alleine und wir helfen denen, die durch die Coronakrise in eine Existenzkrise kommen.“

Soforthilfen auf dem Weg

Die Landesregierung hat diese Hilfe dann in einer Kabinettsitzung am vergangenen Sonntag frei gegeben, mit der Kleinunternehmen und Solo-Selbstständigen mit bis zu 30.000 Euro unter die Arme gegriffen wird. Die genauen Konditionen sind jetzt geregelt, Anträge können ab dem morgigen Mittwoch, den 25. März, bei den Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern vor Ort gestellt werden. Die L-Bank zahlt das Geld aus.

„Es ist uns wichtig, mit diesem Soforthilfeprogramm schnell, zielgerichtet und wirkungsvoll zu helfen“, betont Bärbl Mielich MdL. Mit dem Geld solle den Solo-Selbstständigen, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe eine finanzielle Soforthilfe gewährt werden, die unmittelbar infolge der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffenen seien. „Wir wollen deren wirtschaftliche Existenz sichern und Liquiditätsengpässe kompensieren, so Mielich.“

Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten sollen einmalig bis zu 9.000 Euro erhalten können, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten gibt es maximal 15.000 Euro, Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten sollen bis zu 30.000 Euro bekommen können.

Wie Bärbl Mielich betont, ist der grün-geführten Landesregierung die Ausnahmesituation der Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmen bewusst: Es gebe Nachfrage- und Produktionsausfälle, Stornierungswellen, Honorarausfälle, massive Umsatzeinbußen und Gewinneinbrüche. „Dies ist für zahlreiche Solo-Selbstständige, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe existenzbedrohlich.“ Deshalb schaffe Baden-Württemberg diese mit der Bundeskulisse operativ verzahnte Förderkulisse.

Der jetzt vorliegende Programmentwurf für einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss solle der Liquiditätsüberbrückung zunächst für drei Monate dienen, so Bärbl Mielich. In Abhängigkeit vom weiteren Verlauf der Krise könnten anschließend die Liquidität und Existenz der Unternehmen und der Angehörigen der Freien Berufe durch eine Zuwendung mit Rückzahlungsvorbehalt langfristig gesichert werden.

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.