Unterstützung für Blaues Haus

Pressemitteilung von unserer Grünen Landtagsabgeordneten Bärbl Mielich zur Unterstützung von Kulturprojekten u. a. in Breisach.

Mit dem Masterplan Kultur BW – Kunst trotz Abstand hat das Land Öffnungsperspektiven und Unterstützung für den Kulturbetrieb in Corona-Zeiten vorgelegt. Bärbl Mielich, unsere Grüne Landtagsabgeordnete, freut sich sehr, dass es gelungen ist, Fördergelder für zwei Kulturangebote im Landkreis zu erhalten. „Damit werden wir dem Anspruch gerecht, auch kleine Institutionen und Angebote im ländlichen Raum zu fördern“, betont sie.

Aus dem Sonderprogramm „Kultur Sommer 2020“ erhält der Förderverein Ehemaliges Jüdisches Gemeindehaus Breisach e. V., als eines der angesprochenen Kulturprojekte, für sein Projekt „Kultur Sommer 2020 – MIT ABSTAND am besten“ 10.700 Euro. „Die Projekte zeigen vorbildlich, wie wir es unter diesen besonderen Bedingungen schaffen können, die kulturelle Vielfalt in Baden-Württemberg zu erhalten“, so die Abgeordnete.

Mielich weiter: „Eine schrittweise Öffnung des Kulturbetriebs wird immer wichtiger, weil gerade in dieser gesellschaftlichen Krisensituation die Kultur mit ihren Möglichkeiten und Angeboten fehlt – als Ausdruck und Ort der Reflektion, der Selbstvergewisserung, der historischen und gesellschaftlichen Verortung, der Kontaktaufnahme, der kreativen Lösungen, der Unterhaltung. Eine Rückkehr zum Zustand vor der Corona-Krise wird es im Kulturbereich auf absehbare Zeit nicht geben, weil der Gesundheitsschutz aller Beteiligten und des Publikums höchste Priorität genießt und die Zahl der Infektionen so gering wie möglich gehalten werden muss. Diese Balance zwischen Gesundheitsschutz und öffentlichem kulturellem Leben gilt es auszugestalten.“

Zum Programm „Kultur Sommer 2020“:

„Kultur Sommer 2020“ ist ein Programm für die Kultureinrichtungen und Vereine der Breitenkultur, die in besonderer Weise von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind. Gefördert werden kleinere analoge Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen, die unter Einhaltung der bestehenden Auflagen und der rechtlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden können. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen (zum Beispiel Soziokulturelle Zentren, Theater, Orchester, Bands und Ensembles, Museen, Kinos, Clubs etc.) sowie Vereine der Breitenkultur mit Sitz in Baden-Württemberg. Gefördert werden Gagen und Honorare für das Engagement freiberuflicher Künstlerinnen und Künstler aller Sparten sowie anteilige Honorarkosten, die Vereine der Breitenkultur für Chorleiter und/oder Dirigenten zahlen.

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