Zusätzliche bauliche Maßnahmen notwendig

Stellungnahme unserer Fraktion zum Erlass einer Rechtsverordnung über die Benutzung des Baggersees in den Stadtteilen Gündlingen und Niederrimsingen.

In der Gemeinderatsitzung vom 28. April 2020, die aufgrund der Corona-Pandemie im Rahmen des Umlaufverfahrens veranstaltet wurde, wurde der Erlass einer Rechtsverordnung über die Benutzung des Baggersees in den Stadtteilen Gündlingen und Niederrimsingen behandelt.

Hierzu sei gesagt, dass auf einer Karte in den Beratungsunterlagen ein türkisener Bereich angezeigt ist, der laut Legende die Betriebsfläche sein soll. Im Südosten gibt es einen ausgesparten Bereich für den Gemeingebrauch. Dieser Bereich sollte auf der Karte ebenfalls wie die davor erwähnte Fläche gekennzeichnet werden.
Nicht nachvollziehbar ist, dass der alte Zaun weiterhin erhalten bleiben soll, wenn der Bereich nun für alle offen ist.

Außerdem ist es zwingend notwendig, dass zeitgleich zum Erlass dieser Verordnung auch die dazugehörigen baulichen Maßnahmen getroffen werden. Diese sind z. B. die ordentliche Anlage und Widmung des Parkplatzes, der Fußweg von dort zum See, die massive Zaunanlage um das Betriebsgelände sowie die Bojen im Wasser, die den Gemeingebrauch vom Betriebsgelände abgrenzen, sowie die lückenlose Schließung der Zugänge zum See aus dem nordwestlichen Bereich.
Auch die Firma Peter muss dafür Sorge tragen, dass durch geeignetes Personal/Werkschutz das Betreten des Betriebsgeländes unterbunden wird, auch an den Wochenenden und zu Nachtzeiten.

Dem Erlass dieser Polizeiverordnung haben wir aber zugestimmt und keine Einwendungen vorgetragen, aber obige Anmerkungen überreicht.

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Breisacher Gemeinderat

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