Kein klares Zeichen

Warum für unsere Fraktion nicht nachvollziehbar ist, warum ihr Antrag, „Schottergärten“ und andere Bodenversiegelungen in künftigen Bebauungsplänen auszuschließen, abgelehnt wurde.

In der Gemeinderatssitzung vom 24. September 2019 stellten wir einen Antrag, „Schottergärten“ und andere Bodenversiegelungen in künftigen Bebauungsplänen auszuschließen, indem auf den § 9 der Landesbauordnung (LBO) nochmals ausformuliert hingewiesen wird.

In ihren Erläuterungen zum Sachverhalt stimmte uns die Verwaltung inhaltlich fast in Gänze zu und brachte zudem weitere Vorschläge bezüglich Einfriedungen ein. Die Zustimmung hat uns sehr erfreut und auch die Ergänzungen haben wir grundsätzlich begrüßt. Jedoch schlug die Verwaltung dem Gemeinderat trotzdem vor, unseren Antrag abzulehnen und brachte einen eigenen Beschlussvorschlag ein. Dieser, beinhaltete, dass die Verwaltung bei zukünftigen Bebauungsplänen in Bezug auf „Schottergärten“ und die von ihr dargestellten Vorschläge sich vorbehält, diese unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften an das jeweilige Gebiet anzupassen.

Uns leuchtet nicht ein, warum nicht destotrotz unserem Antrag zuerst zugestimmt wurde und dann die Verwaltung einen Ergänzungsantrag mit ihren Ergänzungen einbringen könnte, welchem wir dann ebenfalls zustimmen würden. Einen so unverbindlichen Beschluss in Bezug für die „Schottergärten“ halten wir – in Anbetracht dessen, dass es schließlich keine neue Regelung ist, da es sich lediglich um eine Ausformulierung des § 9 LBO handelt – für unnötig und auch mit Blick auf den Klimawandel für fahrlässig. Es hätte hier eines klaren Zeichens bedurft.

Unser Antrag wurde letztendlich mit knapper Mehrheit abgelehnt und anschließend dem Antrag der Verwaltung zugestimmt.

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Breisacher Gemeinderat

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.